Honorarrückerstattung

Österreich

In Österreich kann die Honorarnote für Bioresonanztherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden.

Die allg. österreichischen Krankenkassen vergüten derzeit keine Honorarnoten, wobei Zusatzkrankenkassen wie Merkur und Generali ein umfassendes preiswertes Angebot für Alternativmedizin bieten und unter anderem auch Bioresonanztherapien rückvergüten.

 

Unverbindliche Anfrage und detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Kontakt.

MERKUR Versicherung

Frau Karin Fichtinger, Bakk.

Tel.: +043 664 4273765
karin.fichtinger@merkur.at

 

Schweiz und Deutschland

Anders in der Schweiz, wo die Bioresonanztherapien zur allg. Medizin zählen und 100% von den allgemeinen Krankenkassen bezahlt werden (ein schweizer Bürger/In erhält sogar 80 % von seiner Krankenkasse rückerstattet, wenn er in Österreich eine Bioresonanztherapie absolviert).

In Deutschland ist ebenfalls die Bioresonanz-Methode als Alternativmethode anerkannt und in der Erstattungsliste der Hufelandgesellschaft angeführt, diese hat auch die Bioresonanz-Methode eindeutig anerkannt.